Formular ausfüllen, absenden, fertig! Kein Besuch beim Anwalt erforderlich! Scheidung bundesweit möglich!
Bitte füllen Sie, völlig unverbindlich, das unten stehende Formular aus. Rote Sterne bedeuten, dass hier eine Eingabe zwingend erforderlich ist. Alle Ihre Angaben und Informationen zur Scheidung werden von uns streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben! Nachdem Sie Ihre Angaben übersandt haben, bekommen Sie eine Email von uns, in der wir Ihnen kostenlos die weitere Vorgehensweise der Scheidung online erklären, Ihnen die Kosten sowie eventuelle Ratenzahlungsmodalitäten oder den Ablauf der Verfahrenskostenhilfe (VKH) für das Scheidungsverfahren erläutern und eine gesonderte Vollmacht zum Unterschreiben übersenden. Erst nach Übermittlung der von Ihnen unterschriebenen Vollmacht an uns ist ein Mandatsverhältnis entstanden und nur dann reichen wir auch den Antrag auf Scheidung Ihrer Ehe bei Gericht ein. Sie gehen also keinerlei Risiko ein. Sollten Sie Fragen haben, dann rufen Sie uns zu den normalen Bürozeiten unter 030 / 80 40 25 14 an oder senden Sie uns eine Email unter: roger.naebig@naebig.de
Auf der rechten Seite finden Sie Informationen zur Verfahrenskostenhilfe (VKH), ein Antragsformular für die VKH mit Erläuterungen, Antragsformulare für den Versorgungsausgleich und die wesentlichen Unterhaltstabellen für Ehegatten- und Kindesunterhalt. Schließlich können Sie sich auch unsere Blankovollmacht und -auftrag herunterladen. Darunter haben Sie die Möglichkeit, per Direktnachricht mit uns in Kontakt zu treten und wichtige Dokumente als Scan an unsere Kanzlei zu übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass das Familienrecht im Allgemeinen und Ehescheidungen im Besonderen zu den Haupttätigkeitsgebieten unserer Kanzlei gehören. Wir beraten Sie darüber hinaus auch in allen anderen Fragen des Ehe- und Familienrechts, so z.B. beim Unterhalt, beim Zugewinnausgleich und zur Hausratsteilung.
Ein besonderes Augenmerk legen wir dabei juristisch auf das sogenannte Elternentfremdungssyndrom (PAS), das in den letzten Jahren nun endlich auch von den Familiengerichten und Jugendämtern als Problem erkannt wurde. Hier können wir Ihnen aufgrund unserer vertieften Erfahrungen aus anderen Fällen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
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