Bundesgerichtshof: Samstag kein Werktag bei Mietzahlung
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Bundesgerichtshof: Samstag kein Werktag bei Mietzahlung

Am 13.7.2010 beschloss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass der Sonnabend bei der Frist für die Mietzahlung nicht mehr als Werktag zählt. Die Schonfrist des Mieters würde sich ansonsten um einen Tag verkürzen, da Banken die Überweisungen nur von Montag bis Freitag aufnehmen und bearbeiten (sog. „Bankarbeitstage“), trotzdem zählte man (bisher) den Sonnabend als Werktag und…