Erbengemeinschaft: Mitglieder können auch einzeln verklagt werden
Sind mehrere Personen als Erben eingesetzt worden, dann bilden Sie eine sogenannte Erbengemeinschaft, die das Erbe ungeteilt als Ganzes erhält, hierüber auch nur gemeinsam verfügen kann aber keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, folglich nicht verklagt werden kann. AG München entscheidet über zahlungsunwillige Erbengemeinschaft Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit Gläubigern muss daher jeder einzelne Erbe gerichtlich…