Unser Alltag ist geprägt von Verträgen. Egal ob Sie als Unternehmer eine Maschine kaufen oder als Privatmann „nur“ ein Brötchen, immer wird zwischen zwei Seiten ein Vertrag geschlossen. Nur allzu oft gibt es beim Kauf oder Verkauf von Sachen, Rechten oder Forderungen Probleme juristischer Natur.
Damit sich während der Vertragsabwicklung keine Probleme entwickeln, die für eine oder beide Vertragspartner finanzielle Nachteile zur Folge haben können, ist es für den Anwalt wichtig, schon im Vorfeld eines Vertragsschlusses beratend tätig zu werden, um den Vertragsinhalt zugunsten seines Mandanten entscheidend beeinflussen zu können.
Aus unserer über 20-jährigen Erfahrung lässt sich sagen, dass Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien meistens durch unklare oder fehlende Regelungen entstehen. Egal ob es sich um Arbeits-, Miet- oder Werkverträge handelt, immer sind auf beiden Seiten erhebliche wirtschaftliche Interessen im Spiel, die es gilt, durch umsichtige und eindeutige Regelungen im Einklang zu halten.
Nicht allzu selten gibt nicht der Vertragsinhalt Anlass für Streit sondern die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung durch den anderen Vertragspartner. Sollte dieser auch noch Mahnungen unbeachtet lassen, dann sollte unverzüglich anwaltliche Hilfe zum Beitreiben der Forderungen in Anspruch genommen werden, denn mit jedem Tag, der verstreicht, steigt das Risiko des Totalausfalles der Forderung. Für solche Fälle hat sich gerade das gerichtliche Mahnverfahren als probates Mittel erwiesen.
Wenn dann die Forderung gerichtlich festgestellt ist und der Gegner selbst dann nicht zahlt, müssen alle Mittel des Zwangsvollstreckungsrechts eingesetzt werden. Hier gilt es, überlegt vorzugehen. Sehr oft lassen sich Schuldner vom Besuch des Gerichtsvollziehers nicht abschrecken. Eine Konto- oder Lohnpfändung bewirken dagegen sehr oft Wunder.
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