Sagen wir es ganz offen: eine Trennung vom verheirateten Partner ist immer schmerzhaft, manchmal aber auch ein Schritt nach vorn, ein Neuanfang. Folgt daraufhin nach dem Trennungsjahr auch noch die Scheidung, dann ergeben sich für einen oder beide Ehepartner erhebliche Brüche in ihrer Lebensplanung! Fragen im Familienrecht tauchen plötzlich auf, mit denen man sich zuvor nie beschäftigt hatte.

Kann ich mir eine Scheidung überhaupt leisten? Bekomme ich Unterhalt und wenn ja, wie viel? Wie hoch ist der Unterhalt für die Kinder? Wo leben fortan die eventuell vorhandenen gemeinsamen Kinder? Wie wird das Sorgerecht geregelt? Bekomme ich ein Besuchsrecht? Was ist mit dem in der Ehe erwirtschafteten Vermögen, einer gemeinsamen Wohnung oder einem Hausgrundstück? Wie werden die Rentenanwartschaften geteilt, was ist mit Lebensversicherungen und Betriebsrenten? Wer bekommt was vom Hausrat? Alles relevante Punkte, die das Familienrecht regelt, von denen aber die wenigsten wirklich Ahnung haben.

Das deutsche Scheidungs- und Familienrecht ist mittlerweile derart vielgestaltig und umfangreich geworden, dass Sie sich in bestimmten rechtlichen Angelegenheiten laut Gesetz von einem Anwalt vertreten lassen müssen (Ehescheidung) bzw. wegen der Komplexität auch vertreten lassen sollten (Zugewinn).

Aber auch bei speziellen Fragestellungen, wie etwa dem Elternentfremdungssyndrom, dem Versorgungsausgleich oder beim Unterhaltsanspruch gegenüber Freiberuflern und Selbständigen können wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Eine Trennung unter Eheleuten muss aber nicht zwangsläufig im Streit enden. Sollten sich beide Ehepartner in allen grundsätzlichen Dingen einig sein, dann kann über eine notarielle Ehescheidungsfolgenvereinbarung oder eine vorgerichtliche Einigung, die wir für Sie vorbereiten und vermitteln bzw. erstellen, ein Scheidungsverfahren so weit vorbereitet werden, dass das gerichtliche Verfahren nur noch aus einem kurzen Termin beim Familiengericht besteht. In solch einem Fall können sich die zu scheidenden Eheleute die Kosten teilen, was zu einer erheblichen Ersparnis führen kann.

Sollten Sie eine (einvernehmliche) Ehescheidung in Betracht ziehen, dann finden Sie in unserem Servicebereich Fragen und Antworten zur Online-Scheidung und auch ein Auftrags-Formular zur Stellung des Scheidungsantrages beim Familiengericht.

Wir helfen & beraten:

Ehevertrag
Trennung & Scheidung
Ehescheidungsfolgenvereinbarung
Unterhalt (Kind & Ehepartner)
Zugewinnausgleich
Versorgungsausgleich
Hausratsteilung
Sorgerecht
Umgangsrecht
Besuchsrecht
Zuweisung der Ehewohnung

Wir vertreten Sie:

Scheidungsantrag
Einstweiliger Anordnung
Unterhaltsklage
Unterhaltsabänderungsklage
Folgesache im Scheidungsverfahren
Sorgerechtsverfahren
Jugendamt

Servicedetails

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Datum:13. Februar 2023