Arbeit ist wesentliches Element unseres Lebens. Es dient der Existenzsicherung und der Vermehrung des persönlichen Wohlstandes eines jeden Individuums unserer Gesellschaft. Der Verlust des Arbeitsplatzes kann existentielle Auswirkungen für den Arbeitnehmer haben. Es drohen erhebliche finanzielle Einbußen durch das geringere Arbeitslosengeld, eine Immobilienfinanzierung kann zur Belastung werden.
Arbeit ist in den letzten Jahren aber auch zu einem kostbarem Gut geworden. Arbeitgeber verlangen in wirtschaftlich angespannten Zeiten von Ihren Arbeitnehmern Leistung und Einsatz, Arbeitnehmer Verlässlichkeit und einen sicheren Arbeitsplatz. In diesem Spannungsverhältnis kommt es des öfteren zu Kündigungen, Abmahnungen, Versetzungen oder zum Abschluss gänzlich neuer Arbeitsverträge, die den Anforderungen an die geänderte Arbeitswelt gerecht werden müssen.
Wir beraten unsere Mandaten sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer und sagen ihnen, wie Sie sich in kritischen Situationen verhalten sollen. Wie kann ich den wichtigen Arbeitnehmer halten, ohne mich finanziell zu übernehmen? Soll ich gegen einen Konkurrenten vorgehen, der unlauter und aggressiv Mitarbeiter in meinem Unternehmen abwirbt?
Bereits bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses können wir helfen: Entspricht das Bewerbungsverfahren den Anforderungen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes? Wurde der Bewerber zu Recht abgelehnt? Liegt gar eine ungerechtfertigte Ablehnung vor? Wie sichere ich das betriebliche Bewerbungsverfahren organisatorisch so ab, dass es gerichtsfest ist und keine Angriffsfläche für eine Schadensersatzklage bietet?
Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen stellen sich immer wieder folgende Fragen: Ist die sofortige fristlose Kündigung gerechtfertigt oder muss zuerst eine qualifizierte Abmahnung ausgesprochen werden? Wäre der Abschluss eines Aufhebungsvertrages für beide Seiten nicht die bessere Variante? Muss man sich jede Formulierung im Zeugnis gefallen lassen? Soll man als Gekündigter vor dem Arbeitsgericht klagen und wenn ja wie? Kann man bedenkenlos eine Abfindungsvereinbarung unterschreiben und welche Besonderheiten sind beim Finanz- und Arbeitsamt zu berücksichtigen? Welche arbeitsrechtlichen Vorschriften sind für beide Seiten sonst noch beachtenswert, Stichwort: Betriebsrat, Überstunden, Urlaub, Email-Verkehr etc.?
Bitte beachten Sie auch die weiterführenden Beiträge in unserem AnwaltsBlog:
- Kündigung: Die Tricks der Chefs
- Soziale Netzwerke als Jobrisiko
- Kündigung im Arbeitsrecht: Frage & Antwort
- Arbeitsvertrag: Fragen & Antworten