Referenzen unserer Mandanten
§ 6 BORA – Werbung
(1) Der Rechtsanwalt darf über seine Dienstleistung und seine Person informieren, soweit die Angaben sachlich unterrichten und berufsbezogen sind.
(2) Die Angabe von Erfolgs- und Umsatzzahlen ist unzulässig. Hinweise auf Mandate und Mandanten sind nur zulässig, soweit der Mandant ausdrücklich eingewilligt hat.
(3) Der Rechtsanwalt darf nicht daran mitwirken, dass Dritte für ihn Werbung betreiben, die ihm selbst verboten ist
Unsere Mandate stellen ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant dar. Deswegen führen wir hier entsprechend § 6 Abs. 2 S. 2 BORA nur Mandanten auf, die ausdrücklich eingewilligt haben.