Formular ausfüllen, absenden, fertig! Kein Besuch beim Anwalt erforderlich!

Bitte füllen Sie das unten stehende Formular zum Personenschaden aus. Rote Sterne bedeuten, dass hier eine Eingabe zwingend erforderlich ist. Alle Ihre Angaben und Informationen werden von uns streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben! Nachdem Sie Ihre Angaben übersandt haben, bekommen Sie eine Email von uns, in der wir Ihnen kostenlos die weitere Vorgehensweise erklären, Ihnen die Kosten erläutern und eine gesonderte Vollmacht zum Unterschreiben übersenden. Erst nach Übermittlung der von Ihnen unterschriebenen Vollmacht an uns ist ein Mandatsverhältnis entstanden und nur dann senden wir auch ein Anspruchsschreiben an die gegnerische Haftpflichtversicherer bzw. den Gegner heraus. Sollten Sie Fragen haben, dann rufen Sie uns zu den normalen Bürozeiten unter 030 / 80 40 25 14 an oder senden Sie uns eine Email unter: roger.naebig@naebig.de

Hinweise zum Personenschaden:

  1. Sollte ein Fahrzeuginsasse in Ihrem Fahrzeug verletzt worden sein, sollte genau geprüft werden, ob wir beide Geschädigten vertreten können. Denn sollte Ihnen ein Mitverschulden zur Last fallen, kann der geschädigte Insasse zu einem späteren Zeitpunkt Ansprüche Ihnen gegenüber geltend machen.
  2. Die Abwehr von Schadensersatzansprüchen Ihres Gegners Ihnen gegenüber, egal ob Sach- und/oder Personenschäden, ist allein Aufgabe Ihrer Haftpflichtversicherung. Weder Ihre Rechtsschutz- noch Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt in solch einem Falle die Kosten einer anwaltlichen Vertretung!
  3. Bitte geben Sie ab sofort weder gegenüber dem Gegner noch gegenüber dessen Haftpflichtversicherung noch irgendwelche Erklärungen zu Ihrem erlittenen Personenschaden ab. Teilen Sie bitte Ihren behandelnden Ärzten mit, dass wir uns mit diesen alsbald in Verbindung setzen werden, um einen Arztbericht anzufordern. Diesen benötigen wir, um Ihre Schadenersatzansprüche beziffern zu können.
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