Kein Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Gefahrerhöhung
Stellt ein Versicherungsnehmer („VN“) seinen Schlepper in einer mit Heu und Stroh gefüllten Scheune ab, auf dessen Dach sich eine Photovoltaikanlage befindet, und kommt es anschließend aus ungeklärten Gründen zu einem Brand in der Scheune, bei der auch die Photovoltaikanlage vollständig zerstört wird, dann verliert der Versicherungsnehmer wegen einer vorsätzlichen Gefahrerhöhung gemäß § 26 I…